| 4.1.2. Abstriche von
Schleimhäuten: Mit kleinen Holz-, beziehungsweise Plastikspateln oder Miniaturbürstchen lassen sich Zellen von inneren Oberflächen des Körpers gewinnen. Damit sind die in Tabelle 2 genannten Schleimhäute und Gänge einer einfachen Zellentnahme und mikroskopischen Diagnostik zugänglich.
Bronchialsekrete- und Bürstungen:
Hier findet sich eine Anleitung zur Präparation von Bronchialsekreten für Ärzte. Schleimhaut-Abstriche: Je nach Entnahme-Ort gibt es unterschiedlich geformte und verschieden große Bürstchen, mit denen durch Drehen unter leichtem Druck an derselben Stelle einige tausend oberflächliche Zellen gewonnen werden. Außer an der Hornhaut, wo einige Tropfen eines Lokalanästhetikums zur Betäubung verwendet werden, bedarf es keinerlei Anästhesie, da bestenfalls ein leichtes Kitzeln wahrgenommen wird. Auch kommt es zu keiner Blutung. Die kleinsten Bürstchen messen nur 1 mm im Durchmesser und werden für Abstriche am Auge verwendet.
2-5 mm große, gestielte Bürstchen kommen für Schleimhautabstriche im Mund, der Nase, der Scheide, des Gebärmutterhalses und -Körpers zur Verwendung.
Hier findet sich eine Entnahmeanleitung für Mundschleimhautabstriche. An langen Führungsdrähten angebrachte Bürstchen von 2-5 mm Größe können aus den Bronchien, der Speiseröhre oder dem Gallengang unter endoskopischer Sicht Zellen entnehmen.
1 cm breite, flache Bürstchen mit langen Borsten, die der Form des Muttermundes angepasst sind, finden im Rahmen der Krebsvorsorge für das Gebärmutterhalskarzinom Verwendung.
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