| 5.6.
DNA-in-situ-Hybridisierung: Diese Methode
dient dem Nachweis bestimmter krankhafter Chromosomen- bzw. DNA-Abschnitte
in ganzen Zellkernen. Damit lassen sich wenige Zellen (zum Beispiel im
Urin oder aus der Bronchialschleimhaut) als Tumorzellen (zum Beispiel der
Harnblase oder der Lunge) identifizieren. Bei Weichteiltumoren erlaubt
diese Methode eine exakteTypisierung.
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Farbliche Markierung der Chromosomen
Nr. 1 (rot) und Nr. 3 (grün) in Zellen eines Nierenzellkarzinoms. |
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Bei der DNA-in-situ-Hybridisierung lässt man an einem bestimmten nachzuweisenden
DNA- oder Chromosomenabschnitt eine farblich markierte komplementäre Sequenz,
die sogenannte DNA-Sonde auf die betreffenden Zellkerne einwirken. Nur wenn die
gesuchte Zielsequenz der DNA vorhanden ist, bindet sich
die gefärbte DNA-Sonde daran. Nicht gebundene Sonden werden ausgewaschen. Eine
Farbmarkierung im Kern bedeutet dann, dass der gesuchte gefärbte DNA-Abschnitt
darin vorhanden ist.
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Farbliche Markierung dreier
unterschiedlicher Chromosomen in einer normalen Nierenzelle (rechts) und
einer Karzinomzelle der Niere (links). |
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Die Methode nutzt die Eigenschaft der DNA eine Doppelhelix aus zwei zueinander
passenden Einzelsträngen zu bilden. Dabei gehen immer zwei Purinbasen eine durch
Wasserstoffbrücken vermittelte lockere Verbindung ein. Bietet man aber einem
DNA-Einzelstrang (er wird durch Erhitzung aus dem Doppelstrang erzeugt) einen
von der Basenpaarung her komplementären, das heißt zu ihm passenden DNA-Strang
an, so gehen beide eine lockere Verbindung miteinander ein. |