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3.3.1. Exfoliativ-Cytologie

Von allen äußeren und inneren Oberflächen des Körpers gibt der Mensch andauernd spontan Zellen ab (exfoliare, lateinisch: entlauben). Dies geschieht weil sich Haut und Schleimhäute permanent erneuern (regenerieren). Den Bereich der Diagnostik, der sich mit spontan von äußeren oder inneren Körperoberflächen abgegebenen Zellen befasst, nennt man Exfoliativ-Cytologie. Folgende Körper-Oberflächen sind der (exfoliativ-) cytologischen Diagnostik zugänglich: Hirnhäute, Hornhaut und Bindehaut des Auges, Rippenfell, Bauchfell, Herzbeutel sowie Schleimhäute von Nase, Mund, Bronchien, Speiseröhre, Gallengängen, Harnblase, Schamlippen, Muttermund, Gebärmutterhöhle und Eichel (Tabelle 1).

Körperflüssigkeiten

Die in Hohlorgane (Brust- oder Bauchhöhle, Nierenbecken, Harnblase, Gelenkhöhlen) spontan abgegebenen Zellen gewinnt man durch Abschleudern (Zentrifugieren) aus den betreffenden Flüssigkeiten und Aufbringen auf Glasobjektträger. Während Sputum und Urin spontan abgegeben werden, muss der Arzt die Vorderkammer des Auges, Brust-, Bauch- oder Herzhöhle sowie den Rückenmarkskanal mit einer feinen Nadel punktieren. Harnblase und Nierenbecken dagegen werden mit etwas Flüssigkeit gespült.

 
Milchige Bauchhöhlen-Flüssigkeit nach einem stumpfen Trauma.
 
16 gefärbte Ausstrichpräparate von vier Sputumproben zur Früherkennung des Bronchialkarzinoms.
 
4 Probengefäße für Sputen zur Frühdiagnose von Lungenkrebs samt bruchsicherer Umverpackung.
Versandröhrchen mit trüber Gehirnflüssigkeit (Liquor) bei einem Patienten mit Meningitis.

 

 

Tabelle 1: Exfoliativ-Cytologie an Körperflüssigkeiten

 Organ

Körperflüssigkeit

 Zur Entnahme  von Körperflüssigkeiten für zytologische Untersuchung befähigte Ärzte 

Augen

Vorderkammerflüssigkeit A

Bronchien

Auswurf, Sputum I ,  L
Brusthöhle Rippenfellerguss I ,  P, R , K
Herzbeutel Herzbeutelerguss I , P , R , K
Bauchhöhle Bauchfellerguss I , R , P
Hirnhäute Hirnflüssigkeit  (Liquor) I , N , R ,
Harnblase Urin P , F, I , U

Nierenbecken und Harnleiter

Spülflüssigkeit P , F , I , U
Gelenke Gelenkerguss O , P , R ,

Zur Entnahme vor allem befähigte Ärzte:

A = Augenärzte N = Neurologen
F = Frauenärzte O = Orthopäden
I = Internisten P = Allg. / Prakt. Ärzte
K = Kardiologen R = Radiologen
L = Lungenfachärzte U = Urologen

 

Schleimhaut-Abstriche
Von den Schleimhäuten, der Horn- oder Bindehaut des Auges, der Nase, des Mundes, der Luftröhre, der Speiseröhre, der Bronchien, der Scheide, der Schamlippen, des Muttermundes und der Eichel werden spontan Zellen abgegeben.

Abstrich von einem verdächtigen weißen Herd der Bronchialschleimhaut mittels Bürstchen im Rahmen einer Lungenspiegelung (Bronchoskopie).

Um diese für eine mikroskopische Diagnostik von Krebs oder bestimmter Infektionen zu gewinnen, nutzt man kleinste Bürstchen oder Spatel aus Holz beziehungsweise Plastik.

Schmerzlose Entnahme eines Abstriches von der Hornhaut des Auges nach örtlicher Betäubung mit Tropfen.
Gewinnung eines Abstriches einer weißlichen Veränderung des Zungenrandes (Leukoplakie) mit einer gestielten Bürste.

Damit streicht der Arzt über die verdächtige Schleimhautstelle und gewinnt so mit etwas Flüssigkeit (Tränen, Speichel, Scheidenflüssigkeit) etwa 10 000 - 50 000 Zellen. Das tut weder weh, noch blutet es. Es kitzelt bestenfalls etwas und ist nicht unangenehmer als Zähneputzen.

 

Anfertigung von Ausstrichen eines Mundschleimhaut-Abstriches und Fixation mit Spray.

 

Die an dem Entnahmegerät haftenden Zellen werden sofort auf ein kleines 2,5 x 7,5 cm messendes Glasplättchen (Objektträger) übertragen, indem die Bürstchen darauf abgerollt oder die Spatel abgestreift werden.

Um die Zellen auf dem Glasobjektträger dauerhaft haltbar zu machen, lässt man sie entweder antrocknen oder man besprüht sie mit Alkohol.

 
Fixation eines Zellausstriches mit alkoholischem Spray.          
 

 

 

Tabelle 2: Exfoliativ-Cytologie an Schleimhaut-Abstrichen  

Ort des Abstriches

Zur Entnahme  von Schleimhautabstrichen befähigte Ärzte

Horn- und Bindehaut des Auges A   
Nasenschleimhaut H
Mundschleimhaut incl. Lippen Z , H , P
Luftröhren- und Bronchialschleimhaut I , L
Speiseröhrenschleimhaut I
Bauchspeicheldrüsengangs-Schleimhaut                                         I , R
Gallengangs-Schleimhaut I , R
Schamlippenschleimhaut F
Scheidenschleimhaut F
Gebärmutterhalsschleimhaut F , P
Gebärmutterkörper-Schleimhaut F
Eichel-Schleimhaut U , P


Zur Entnahme vor allem befähigte Ärzte:

A = Augenärzte P = Allg. / Prakt. Ärzte
F = Frauenärzte R = Radiologen
H = Hals-Nasen-Ohren-Ärzte U = Urologen
I = Internisten Z = Zahnärzte
L = Lungenfachärzte

 
 

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