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4.1.1. Körperflüssigkeiten:

enthalten in der Regel Zellen, die von der Schleimhautauskleidung der jeweiligen Hohlorgane stammen.

Sind Schleimhäute von Krebs oder seinen Vorstufen befallen, geben sie in der Regel Tumorzellen an ihrer Oberfläche ab. Demnach sind Krebse in Hohlorganen, wie den
Bronchien, der Brusthöhle, der Bauchhöhle, dem Herzbeutel, den Nebennieren, den Nierenbecken oder dem Rückenmarkskanal früh an abgeschilferten Zellen zu diagnostizieren. Dazu bedarf es als Untersuchungsmaterial Auswurf (Bronchialschleim, Sputum), Körperhöhlenergüsse, Gelenkergüsse, Urin, Spülflüssigkeiten oder Hirnflüssigkeit.

Sputum:

ist abgehusteter Schleim, nicht etwa Mundspeichel.
Während Gesunde in der Regel kein Sputum abhusten können, ist dies für Raucher und Patienten mit anderweitig verursachter Bronchitis kein Problem. Morgens kann
ein Raucher am meisten Sputum abhusten, da sich davon über Nacht meist reichlich in den Bronchien gebildet hat.

Plastikbecher und Versandgefäße mit Fixationsflüssigkeit zur Gewinnung und Versand von Sputum in Saccomano`s-Fixativ.

Sputum, welches Zellen aus der Bronchialschleimhaut enthält, gegebenenfalls auch Zellen von Lungenkrebs oder seinen Vorstufen, wird sofort in 50prozentigem Alkohol (=Saccomanno's Fixativ) fixiert (haltbar gemacht).

Hier findet sich das Rezept für Saccomanno's Fixativ.

Erst wenn 3 - 4 Proben zusammengekommen sind, werden diese in ein (Cyto)Pathologisches Institut zur Begutachtung geschickt. Beim Postversand werden die Probenröhrchen in speziellen Umverpackungen mit saugfähiger Einlage transportiert.

Hier findet sich eine Anleitung zur Sputum-Provokation für Ärzte.

Hier findet sich eine Anleitung zur Sputumgewinnung für Patienten.

Urin:

In den Urin abgegebene Zellen (Urothelien) lösen sich innerhalb von ein bis zwei
Stunden spontan auf, wenn sie nicht sofort fixiert (haltbar gemacht) werden. Daher eignet sich für cytologische Untersuchungen weder Morgenurin noch Sammelurin. In der üblicherweise beim Hausarzt abgegebenen Urinprobe (die man gelegentlich von zu Hause mitbringt), untersucht dieser in der Regel keine Zellen auf Krebs, sondern er sucht nach Bakterien, Entzündungszellen oder Kristallen.

Urin, der auf Krebszellen hin untersucht werden soll, muss daher frisch gewonnen und sofort im Labor für cytologische Untersuchungen verarbeitet werden.
Ca. 50 - 100 ml Urin sind für cytologische Untersuchungen ideal. Dazu entleert der Patient am besten morgens die Harnblase und trinkt anschließend reichlich Flüssigkeit (ca. einen Liter). Der dann gelassene frische Urin enthält gut erhaltene Zellen. Er wird sofort zentrifugiert (geschleudert) und der Bodensatz (nicht die ganze Urinportion) wird mit 50prozentigem Alkohol (Saccomanno's Fixativ) fixiert.
 

Versandgefäß mit Urin.                                                                  

Hier findet sich eine Anleitung zur Herstellung von Saccomanno's Fixativ.

Körperhöhlenergüsse:

Körperhöhlenergüsse (Pleuraergüsse, Herzbeutelergüsse, Bauchhöhlenergüsse, Gelenkergüsse) werden vom Arzt punktiert und möglichst vollständig und unbehandelt (unfixiert) in ein Institut für (Cyto)Pathologie geschickt.

Blutiger Erguss der Pleurahöhle.                                              

 

Hier findet sich eine Anleitung zur Gewinnung und Präparation von Körperhöhlenergüssen für Ärzte.

Liquor (Gehirnflüssigkeit):

Dieser wird in sehr kleinen Mengen (1-2 ml) durch Punktion des Rückenmarkskanals zwischen den Dornfortsätzen der Lendenwirbel gewonnen. Da sich die darin befindlichen Zellen sehr schnell auflösen, muss die Verarbeitung durch Zentrifugieren

(Schleudern) innerhalb einer Stunde geschehen. Dazu wird die Probe sofort nach ihrer Gewinnung unbehandelt (unfixiert) in ein (cyto)Pathologisches Labor gebracht. Gegebenenfalls muss das mit einem Taxi oder Krankenwagen geschehen.

Hier findet sich eine Anleitung zur Gewinnung und Präparation von Liquor für Ärzte.

 
 

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