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1.1. Was ist Cytopathologie?

Darunter versteht man heute im engeren Sinne die mikroskopische Diagnostik verschiedener Krebserkrankungen (und einiger Infektionskrankheiten) an Menschen entnommenen Zellen. Diese müssen vom Ort des Krankheitsgeschehens selbst stammen.
 
So kann man an einem Abstrich von der Mundschleimhaut Mundkrebs früh diagnostizieren, aus dem Urin ein Harnblasenkarzinom und an einem Feinnadelpunktat der Prostata ein Prostatakarzinom.

 
 Abb.1. Abstrich von einem Krebs-verdächtigen Herd am Zugenrand mit einer kleinen Bürste Entnahme eines Abstriches von der Wangenschleimhaut mit gestielter Bürste.

Bis heute gibt es keine "Tumormarker", welche aus dem Blut die sichere Diagnose eines bestimmten Organkrebses ermöglichen. Lediglich das Prostata-spezifische Antigen (PSA) erlaubt aus dem Blut den vagen Verdacht auf das Vorliegen eines Krebses in diesem Organ zu äußern.
 
Es bedarf nur einiger hundert oder tausend Zellen vom Ort des Krebsverdachtes um diesen abzuklären     (zum Beispiel einen Abstrich von einem verdächtigen weißen Fleck der Mundschleimhaut). Siehe Kapitel 5.

 

Zellen eines Mundkrebses aus einem Bürstenabstrich.      


Im Unterschied zur herkömmlichen Gewebediagnostik (Histopathologie) ist für eine Cytopathologische Diagnose weder eine Operation noch eine blutige Entnahme von Gewebsproben (Biopsie) mit Skalpellen oder Zangen notwendig.

 Entnahme einer Knipsbiopsie von der Harnblasenschleimhaut mit einer Zange durch die Harnröhre

Zangenbiopsie der Harnblasenschleimhaut durch ein Endoskop.

Die zur Cytologischen Diagnostik benötigten Zellen finden sich zum Beispiel spontan in Körperflüssigkeiten (Gehirnflüssigkeit, Speichel, Urin, Gelenkflüssigkeit,Liquor)
 

  Zellen eines  kleinzelligen Lungenkrebses im Sputum.                               


Sie werden aber auch durch Abstriche mit kleinsten Bürstchen (zum Beispiel vom Muttermund, Bild) oder durch Punktion mit haarfeinen Nadeln aus verschiedenen inneren Organen gewonnen.
 
 

Normale Epithelien der Mundschleimhaut im Mikroskop.


Neben dem mikroskopischen Bild gefärbter Zellen benutzt der Pathologe weitere Verfahren um ihnen zusätzliche zur Diagnostik hilfreiche Informationen zu entlocken (DNA-Cytometrie, ImmunCytochemie, AgNOR-Analyse, Fluoreszenz-in-situ-Hybridisierung, Polymerase-Chain-Reaction). Siehe Kapitel 5.

 
  Messmonitor zur Bestimmung der Menge an Erbsubstanz (DNA) in Zellkernen (DNA-Bildzytometrie).

 
 

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