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3.4. Wer darf cytopathologische Krebsdiagnosen stellen?

Weltweit wird die cytologische Krebsdiagnostik, einschließlich der an Gebärmutterhals-Abstrichen, durch Pathologen durchgeführt. Deren internationale Fortbildungsorganisation IAP (Internationale Akademie für Pathologie) bietet Schulungs-Kurse in den verschiedensten Sparten der Zelldiagnostik an. Dies tut auch die Internationale Akademie für Cytologie (IAC) und die Deutsche Akademie für Fortbildung in der Morphologie.

Außer dem Pathologen dürfen nur noch Frauenärzte Gebärmutterhals-Abstriche begutachten, sofern sie eine bestimmte Zusatzausbildung samt Prüfung absolviert haben. Für Urologen gilt mittlerweile auch die mikroskopische Krebsdiagnostik aus Urinen als fachfremd, ebenso wie die Sputumuntersuchung durch Lungenfachärzte, die Gebärmutterhals-Abstrich-Diagnostik durch Laborärzte oder die Erguss-Cytologie durch Internisten.

Pathologen können sich über die Facharztprüfung hinaus weiteren Spezialprüfungen in cytologischer Diagnostik unterziehen. Damit stellen sie besondere Spezialkenntnisse der cytopathologischen Diagnostik unter Beweis.

 
 

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