| 3.2. Wer stellt die mikroskopische Krebsdiagnose?
In Deutschland darf ein Arzt nur diejenigen Untersuchungen und Behandlungen bei
Patienten durchführen, zu denen er durch seine Ausbildung geschult und befähigt
worden ist.
In Deutschland muss ein Arzt 20 000 gewebliche (histologische) und 10 000
zellgebundene (cytologische) Diagnosen unter Aufsicht gestellt haben, ehe er
sich zur Facharztprüfung für Pathologie anmelden darf. Erst nach bestandener
Facharztprüfung darf ein Pathologe selbständig mikroskopische Krebsdiagnosen
stellen.
Da es ca. 2 300 verschiedener Krebsarten gibt, die zudem meist unterschiedlich
behandelt werden, muss jeder Krebstherapie eine sehr genaue mikroskopische
Krebsdiagnostik vorangehen. Bei operativen Tumor-Entfernungen erfolgt die
mikroskopische Diagnostik allerdings oft erst am entfernten Organ(teil).
Versuchen sich andere Disziplinen an der mikroskopischen Krebsdiagnostik, so
gilt dies laut ärztlichem Standesrecht als fachfremd. Ausgenommen sind
Hämatologen, die Blut untersuchen und Frauenärzte, die Abstriche vom Muttermund
begutachten.
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Univ. Prof. Dr.
med. Alfred Böcking, Direktor des Instituts für Cytopathologie am
Universitätsklinikum Düsseldorf.
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Arbeitsplatz einer für
zytologische Krebsdiagnostik speziell geschulten Medizinisch-Technischen
Assistentin (MTA). |
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