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3.2. Wer stellt die mikroskopische Krebsdiagnose?

In Deutschland darf ein Arzt nur diejenigen Untersuchungen und Behandlungen bei Patienten durchführen, zu denen er durch seine Ausbildung geschult und befähigt worden ist.

In Deutschland muss ein Arzt 20 000 gewebliche (histologische) und 10 000 zellgebundene (cytologische) Diagnosen unter Aufsicht gestellt haben, ehe er sich zur Facharztprüfung für Pathologie anmelden darf. Erst nach bestandener Facharztprüfung darf ein Pathologe selbständig mikroskopische Krebsdiagnosen stellen.

Da es ca. 2 300 verschiedener Krebsarten gibt, die zudem meist unterschiedlich behandelt werden, muss jeder Krebstherapie eine sehr genaue mikroskopische Krebsdiagnostik vorangehen. Bei operativen Tumor-Entfernungen erfolgt die mikroskopische Diagnostik allerdings oft erst am entfernten Organ(teil).

Versuchen sich andere Disziplinen an der mikroskopischen Krebsdiagnostik, so gilt dies laut ärztlichem Standesrecht als fachfremd. Ausgenommen sind Hämatologen, die Blut untersuchen und Frauenärzte, die Abstriche vom Muttermund begutachten.

 
Univ. Prof. Dr. med. Alfred Böcking, Direktor des Instituts für Cytopathologie am Universitätsklinikum Düsseldorf.
Arbeitsplatz einer für zytologische Krebsdiagnostik speziell geschulten Medizinisch-Technischen Assistentin (MTA).

 
 

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