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3.1. Wie erfolgt die Krebsdiagnostik?
Diese erfolgt weltweit nicht alleine aufgrund des makroskopischen
Erscheinungsbildes, des Röntgen- oder des Ultraschallbildes, sondern vor allem
aufgrund des mikroskopischen (feingeweblichen oder zellulären) Bildes eines
verdächtigen Körperteiles. Bei entsprechendem Verdacht werden dem Patienten in
der Regel Organ- oder Gewebeteile entnommen und mikroskopisch untersucht.
Diese Untersuchung kann heute bereits vielfach auch an vergleichsweise wenigen
Zellen, statt an Geweben erfolgen (Cytopathologische Krebsdiagnostik).
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Abstrich von einem Krebs-verdächtigen Herd am Zugenrand mit einer kleinen
Bürste. |
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Entnahme eines Abstriches aus
dem Muttermund mit einem gestielten Bürstchen.
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Zellen
eines Drüsen-bildenden Karzinoms des Gebärmutterhalses in einem
Abstrich. |
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Medizinisch-Technische
Assistentin beim Durchmustern eines zellhaltigen Präparates am
Mikroskop. |
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Keine Behandlung von Krebs darf ohne vorangehende (zumindest aber nachgehende)
histologische oder cytologische Diagnose, einschließlich einer genauen
Typisierung des Tumors, durchgeführt werden. Wer dies dennoch tut, begeht einen
ärztlichen Kunstfehler.
Die mikroskopische Krebsdiagnostik ist ausschließlich Aufgabe der Fachärzte für
Pathologie. |